Anmeldung CAS – Certificate of Advanced Studies
Termine für die Anmeldung zu den CAS-Studiengängen
CAS in Epidemiologie und Biostatistik | 15. Februar 2025 |
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CAS in Gesundheitsförderung und Prävention | 1. Juni 2025 |
CAS in Gesundheitssysteme | 13. November 2024 |
CAS in Gesundheitsökonomie und gesundheitsökonomischer Evaluation | 13. November 2024 |
Anmeldung für Personen mit Hochschulabschluss auf Masterstufe
Begründen Sie bitte Ihre Motivation für das Studium in einem Gesuch an die Koordinationsstelle auf einer Seite. Zu diesem Gesuch gehören ausserdem folgende Beilagen:
- Curriculum Vitae
- Passkopie
- 1 Foto (Passfotoqualität, 300 dpi Auflösung)
- Nachweis über Ihren Hochschulabschluss
- Matrikel-Nummer (wenn Sie bereits an einer Schweizer Universität studiert haben)
Bei Zulassung erhalten Sie eine schriftliche Aufnahmebestätigung und eine Rechnung für die Eintrittsgebühr. Jedes gebuchte Modul wird separat in Rechnung gestellt. Vor Anmeldeschluss können Sie sich ohne Kostenfolge vom Modul abmelden, danach gilt die gesamte Modulgebühr als geschuldet.
Zulassung für qualifizierte Personen ohne Hochschulabschluss auf Masterstufe
Für die Aufnahme von Personen ohne Hochschulabschluss ist das Erfüllen der folgenden Basisqualifikationen erforderlich:
- Eine mindestens 3-jährige, abgeschlossene und in der Schweiz anerkannte Grundausbildung, vorzugsweise im Gesundheitswesen (z. B. Pflegefachfrau/-mann DN ll etc.). Eine Matura gilt nicht als Grundausbildung.
- Mindestens 2 Jahre berufliche Erfahrung im Gesundheitswesen.
- Sehr gute Deutschkenntnisse und gute Englischkenntnisse in Wort und Schrift.
Begründen Sie bitte Ihre Motivation für das Studium in einem Gesuch an die Koordinationsstelle auf einer Seite. Zu diesem Gesuch gehören ausserdem folgende Beilagen:
- Curriculum Vitae
- Passkopie
- 1 Foto (Passfotoqualität, 300 dpi Auflösung)
- Nachweis über abgeschlossene Ausbildungen
Die Programmleitung prüft das Gesuch in Bezug auf die Erfüllung der formalen Zulassungskriterien und entscheidet über die Aufnahme.
Wichtiger Hinweis
Bei Zulassung erhalten Sie eine schriftliche Aufnahmebestätigung und eine Rechnung über die Hälfte der jeweiligen Kursgebühr. Mit der Einzahlung der ersten Rate ist Ihr Studienplatz gesichert. Nach Erhalt der Aufnahmebestätigung können Sie innerhalb von zehn Tagen vom Programm ohne Kostenfolge zurücktreten. Danach gelten die gesamten Studiengebühren als geschuldet.
Anrechnung des CAS an den Master of Public Health (MPH)
Nach erfolgreichem Abschluss eines der vier Certificates of Advanced Studies besteht die Möglichkeit, sich diese Module für den Master of Public Health (MPH) anrechnen zu lassen. Die Module sind ab Start des CAS zwei Jahre lang anrechenbar; innerhalb dieser Frist müssen Sie sich für den MPH anmelden. Die Studienzeit für den MPH verkürzt sich dabei auf vier Jahre. Bedingung für einen Wechsel des Studienabschlusses ist ein vorgängiger schriftlicher Antrag an die Koordinationsstelle. Es besteht kein automatischer Anspruch auf Aufnahme in den Studiengang.